Änderung Kita-Parkplatz in Neupetershain
![]() Vor dem Ausbau |
![]() Nach dem Ausbau |
Projektinformationen: |
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Bauherr: Auftraggeber: Landkreis: Planung: Bausumme: Baujahr: Bauzeit: |
Gemeinde Neupetershain Amt Altdöbern Oberspreewald-Lausitz Leistungsphasen 1-8, öBÜ 2017/2018 40.000 € 2018 3 Wochen |
Bautechnische Merkmale: |
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Bauklasse: |
0,3 300 m² Pflasterbauweise Betonpflaster, Beleuchtung, Grünflächen, Zaun |
Beschreibung:
Die Planung beinhaltete die Instandsetzung und Änderung des Parkplatzes an der Kita „Pusteblume“ in der Steinitzer Straße Neupetershain. Es erfolgt die Befestigung eines ungebundenen Parkplatzes in Pflasterbauweise. Der grundhafte Ausbau war notwendig, da der Abfluss von Niederschlagswasser aufgrund einer stark verdichteten sandgebundenen Deckschicht sehr schlecht war und der Untergrund sich nur bedingt zu Versickerung eignete. Deshalb war es notwendig, die Stellplätze zu befestigen und auch eine Mindestquer- bzw. –längsneigung von 2,5 % herzustellen. Die Stellplätze mussten höher aufgebaut werden, sodass das Niederschlagswasser in die umliegenden Grünflächen fließen und dort ungestört versickern und verdunsten kann.
Geparkt wurde dort, wo es sich anbot, zu Stoßzeiten auch in den Grünflächen nahe der Großbäume, da die Stellplätze aufgrund des Wildparkens teilweise nicht ausreichend vorhanden waren.
Nach dem Ausbau stellt sich die Parkfläche als homogene und geordnete Betonpflasterfläche dar.
Ebenso konnten folgende Verkehrsqualitäten erheblich verbessert werden: Geordnete Verkehrsführung, ge-ordnete Parkmöglichkeiten, Verbesserung der Entwässerung, verbesserte Reinigungs- und Unterhaltungsmöglichkeiten.
Für den Ausbau des Parkplatzes wurde ein Baumsachverständiger beteiligt, welcher die Arbeiten im Wurzelbereich der geschützten Bäume im Umfeld begleitete.
Die Denkmalschutzbehörde forderte die sandfarbene Gestaltung der Fläche, welche sich somit in das denkmalgeschützte Villengebiet einordnet.
Die Gesamtkosten für diese Maßnahme beziffern sich auf ca. 40.000 €. Der Bau erfolgte 2018 innerhalb von 3 Wochen während der Kita-Schließzeit.